TecConsulting berät und unterstützt Sie beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung Dampfsterilisatoren/Autoklaven
Eine Gefährdungsanalyse ist nicht nur das einfache Einsortierung nach Prüffristen.
Die Erfassung und Festlegung der Prüffristen für Autoklaven hängen vom Bauart des Gerätes ab.
Als Basis für die Festlegung der Prüffristen durch die Gefährdung durch Druck ist die Betriebssicherheitsverordnung die Bibel der aller Dampfsterilisatoren.
Grundsätzlich gilt erst einmal, dass für alle Labor- und Medizinautoklaven bis zu einem Druck-Liter-Produkt von 1000 bar*l durch eine befähigte Person nach BetriebsSichV geprüft werden können.
Diese Prüfungen sind die äußere Prüfung, die innere Prüfung, die Festigkeitsprüfung, die außerordentliche Prüfung, die Prüfung des Schnellverschlusses.
Was oder wer ist eine befähigte Person?
Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.
Das kann also der TÜV, die Dekra sein aber auch der Servicetechniker, der Ihren Autoklaven wartet und repariert. Es ist aber nicht der Hausmeister, der mal vor 20 Jahren einen 1-Tages-Druckbehälterlehrgang absolviert hat. Übrigens die Prüfung, ob eine Person befähigt ist, obliegt dem Auftraggeber. Hand aufs Herz – haben Sie Ihren Servicetechniker nach Zertifikaten/Teilnahmebescheinigungen/Schulungen gefragt oder diese gesehen?
Übrigens auch der Hersteller von Autoklaven kann Ihnen die Gefährdungsbeurteilung nicht abnehmen. Viele Hersteller schreiben etwas kurz in die Bedienungsanleitungen über Prüffristen und geben Ihnen diese vor. Als erste Informationsquelle ist dies nützlich, aber die Prüffristen des Druckbehälters müssen am Ende Sie festlegen und nicht der Hersteller. Das Einzige, was der Hersteller vorgibt, sind die Wartungsintervalle und der damit verbundenen Arbeiten für Ihren Autoklaven.
Apropos Wartung und Prüfung:
Druckbehälterprüfungen wie äußere, innere und Festigkeitsprüfung ersetzen nicht die Wartung nach Herstellervorgaben
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wie der Name schon sagt, bei der Druckbehälterprüfung wird nur die Gefährdung Druck betrachtet. Dafür können Sie auch den TÜV kommen lassen. Der TÜV trifft aber kontrolliert kein Magnetventil, keine Abluftfiltration, kein Erreichen der Sterilisiertemperatur.
Bei der Wartung sind jedoch diese Arbeiten einschließlich der äußeren und inneren Druckbehälterprüfungen dabei.
Druckgefährdung ist also nur ein Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Eine umfassende Gefährdungsanalyse dazu gehört auch die Einschätzung der Gefährdungen durch:
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefährdungen
- Biostoffe
- Thermische Gefährdungen
- Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Physische Belastung
- Psychische Faktoren
- Arbeitszeitgestaltung
TecConsulting berät und unterstützt Sie beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung für einfache Druckbehälter
Einfache Druckbehälter bis zu einem Druck-Liter-Produkt von 1000 bar*l müssen auch eine Gefährdungsbeurteilung erhalten. Diese ist nicht so umfangreich wie beim Autoklaven. Einfache Druckbehälter im Labor sind meistens Druckluftbehälter in Kombination mit Kompressoren.
Je nach Nutzung, Nutzungsweise (mobil oder stationär) muss der Arbeitgeber die Prüffristen für die Gefährdung durch Druck festlegen.
Was findet man noch so im Labor?
- Zentrifugen
- Laborabzüge
- Sicherheitsschränke
- Heißluftsterilisatoren
- Freezer
- Wärmeschränke
- Heizplatten
- Inkubatoren
- Klimakammern
- Keimschränke
- Schüttelinkubatoren
- H2O2 Inkubatoren
- Verdampfer
- und weitere
und von allen gehen mehr oder weniger Gefährdungen für die Anwender und Umwelt aus.
Auch für diese Geräte ist der Arbeitsgeber in der Verantwortung, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen.