Wer oder was ist die zur Prüfung befähigte Person?
Die befähigte oder besser und seit neuestem die zur Prüfung befähigte Person ist im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Definition nach § 2 (6) BetrSichV).
Die TRBS1203 konkretisiert die Anforderungen an die Prüfperson.
Für den Bereich Druckgefährdung – also Autoklaven und einfache Druckbehälter – heißt das, das eine technische Grundausbildung vorhanden sein muss, eine gewisse Berufserfahrung (2-3 Jahre) im Berufsfeld und spezielle Kenntnisse müssen nachweislich, z.B. durch regelmäßige Schulungen beim TÜV, vorhanden sein.
Ich habe 20 Jahren Berufserfahrung in der Instandhaltung von Autoklaven und Druckbehältern und werde regelmäßig alle drei Jahre durch den TÜV geschult und erfülle vollumfänglich alle Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Person im Sinne des Gesetzgebers.
Die meisten Autoklaven bestehen auch die Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung.
Ausnahmlos alle Autoklaven, die durch mich instand gehalten werden, haben bisher die meine strengen Prüfungen bestanden und können weiter betrieben werden.
Jedoch kam es auch schon vor, dass fremdgewartete Geräte, durch die Prüfungen der Druckbehälter aufgrund gravierender Mängel und nicht fachgerechter Instandhaltung durchgefallen sind.