Der überwiegende Teil der Laborautoklaven darf durch die zur Prüfung befähigte Person geprüft werden.
Die Prüffristen erfolgen nach Tabelle 1
Die dargestellten Prüffristen sind die der durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle) zu prüfenden Anlagen. Diese dürfen nicht durch die bP (befähigte Person) geprüft werden. Die Zuständigkeiten können hier eingesehen werden.
Laborautoklaven bis 200 Liter Inhalt und maximalen Druck von 5 bar dürfen jedoch durch die bP geprüft werden. Der Satz 5.9. erlaubt sogar eine maximale Prüffrist von bis zu 10 Jahren und bis zu 15 Jahren bei Festigkeitsprüfungen. Das muss aber alles im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eingeschätzt werden.
Eine Besonderheit bei Autoklaven sind die Schnellverschlüsse. Aber nicht jeder Verschluss gilt als Schnellverschluss. Die Zuständigkeiten und Prüffristen sind aus der Betriebssicherheitsverordnung abzuleiten.
RaRiTec prüft Ihre Autoklaven
- äußere Prüfungen
- innere Prüfungen
- Festigkeitsprüfungen
- außerordentliche Prüfungen
- Prüfung SchnellverschlussPrüfung der Sicherheitsventile auf Funktion und Abblasedruck
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