Autoklaven im Labor

BetriebsSichV Fristen

Der überwiegende Teil der Laborautoklaven darf durch die zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. 
Die Prüffristen erfolgen nach Tabelle 1

BetriebsSichV Fristen

Die dargestellten Prüffristen sind die der durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle) zu prüfenden Anlagen. Diese dürfen nicht durch die bP (befähigte Person) geprüft werden. Die Zuständigkeiten können hier eingesehen werden. 

Laborautoklaven bis 200 Liter Inhalt und maximalen Druck von 5 bar dürfen jedoch durch die bP geprüft werden. Der Satz 5.9. erlaubt sogar eine maximale Prüffrist von bis zu 10 Jahren und bis zu 15 Jahren bei Festigkeitsprüfungen. Das muss aber alles im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eingeschätzt werden.

Eine Besonderheit bei Autoklaven sind die Schnellverschlüsse. Aber nicht jeder Verschluss gilt als Schnellverschluss. Die Zuständigkeiten und Prüffristen sind aus der Betriebssicherheitsverordnung abzuleiten. 

BetriebsSichV Schnellverschluss

 

RaRiTec prüft Ihre Autoklaven 

  • äußere Prüfungen
  • innere Prüfungen 
  • Festigkeitsprüfungen
  • außerordentliche Prüfungen
  • Prüfung SchnellverschlussPrüfung der Sicherheitsventile auf Funktion und Abblasedruck

Wasserdruckprobe1  Wasserdruckprobe2

Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung der Gefährdungsanalyse für Autoklaven und einfache Druckbehälter